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[TKP] War der Kriegseintritt Russlands wirklich ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg?

Bloged in Allgemein,Diskussion,Krise by friedi Dienstag Januar 2, 2024

Thomas Mayer versucht das Narrativ des Westens, dass die Russische Föderation gegen die Ukraine einen unprovozierten Angriffskrieg führt, zu relativieren. Er stellt dieses Narrativ als Teil der westlichen Kriegspropaganda dar.

Kernelement seiner Darlegung ist:

Tatsächlich kann der Kriegseintritt Russlands stringent völkerrechtskonform begründet werden. Doch darüber gab es überhaupt keine Diskussion. Anstatt einer juristischen Klärung wurde das Wort „völkerrechtswidrig“ zu einem Schlagstock degradiert im Krieg gegen Russland. (https://tkp.at/2024/01/02/kriegspropaganda-war-der-kriegseintritt-russlands-wirklich-ein-voelkerrechtswidriger-angriffskrieg/)

und weiter:

Das Völkerrecht sieht vor, dass die Bevölkerung eines Landesteiles sich durch Mehrheitsbeschluss zu einem selbstständigen Staat erklären kann, sofern es die Voraussetzung erfüllt, über eine eigenstaatliche Organisationsstruktur zu verfügen. Einer Anerkennung dieser Selbstständigkeit durch andere Staaten bedarf es für die völkerrechtliche Gültigkeit dieses Schrittes nicht. Das war bei den Donbass-Republiken wie auch auf der Krim der Fall. Die Donbass-Republiken sind nach dem Völkerrecht selbstständige Staaten. (Ausführlich dazu im Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg“ ab Seite 233.) Die militärischen Angriffe der Ukraine mit Artillerie- und Raketenbeschuss auf zivile und militärische Ziele in den Gebieten dieser Staaten sind ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg der Ukraine auf die Donbass-Volksrepubliken.(ebd.)

Kommentare	»
  1. ja, eigentlich nix neues…….

    Trackback by kurt strohmaier 2. Januar 2024 13:11

  2. das behaupten die nachdenkseiten mit heutigem tag:

    Ein Blick zurück

    Am 24. Februar 2022 griff Russland sein Nachbarland, die Ukraine, militärisch offen an. Dass dieser Angriffskrieg völkerrechtswidrig ist, sollte nicht zur Debatte stehen, denn jeder Angriffskrieg ist gemäß der UN-Charta völkerrechtswidrig – so auch dieser. Ferner die Angriffskriege der NATO auf Jugoslawien 1999 oder der „Koalition der Willigen“ unter US-Führung auf den Irak 2003, die trotz aller bisweilen peinlichen Rechtfertigungsversuche den Tatbestand des Angriffskrieges und somit seiner Illegalität erfüllten.

    https://www.nachdenkseiten.de/?p=108955

    Trackback by kurt strohmaier 2. Januar 2024 14:37

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