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Volksbegehren Arbeitslosengeld rauf: am 2. Mai beginnt die Eintragungswoche!

Bloged in Allgemein,Geld by friedi Sonntag Februar 13, 2022

Volksbegehren Arbeitslosengeld rauf! (siehe auch die Liste der Volksbegehren in der Menüleiste) wurde eingereicht; die Eintragungswoche wird

Montag, 2. Mai 2022 bis einschließlich Montag, 9. Mai 2022

stattfinden. Unterstützungsberechtigt sind alle, die mit Stichtag 28. März 2022 wahlberechtigt sind.


Die Initiative für das Volksbegehren „Arbeitslosengeld Rauf“ ist schon jetzt ein Erfolg. Aus Parlamentskreisen wird uns verlässlich und belastbar mitgeteilt, dass das Volksbegehren dazu beigetragen hat, dass alle Vorstöße der sogenannten Wirtschaft, ein degressives Arbeitslosengeld einzuführen, das unter das schändliche bisherige Niveau von 55% des Letzteinkommens geführt hätte, in Ansehung des Volksbegehrens vom Arbeitsministerium fallengelassen wurden. Faktisch steht die Volksbegehrensinitiative vor zwei Herausforderungen:

  • Können wir eine Erhöhung auf 70% des Letztbezugs durchsetzen
  • Können wir eine Degression verhindern

Das Volksbegehren ist damit eine wichtige Initiative zur Stärkung des Sozialstaats.

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