Volksbegehren Arbeitslosengeld rauf: am 2. Mai beginnt die Eintragungswoche!
Volksbegehren Arbeitslosengeld rauf! (siehe auch die Liste der Volksbegehren in der Menüleiste) wurde eingereicht; die Eintragungswoche wird
Montag, 2. Mai 2022 bis einschließlich Montag, 9. Mai 2022
stattfinden. Unterstützungsberechtigt sind alle, die mit Stichtag 28. März 2022 wahlberechtigt sind.
Die Initiative für das Volksbegehren „Arbeitslosengeld Rauf“ ist schon jetzt ein Erfolg. Aus Parlamentskreisen wird uns verlässlich und belastbar mitgeteilt, dass das Volksbegehren dazu beigetragen hat, dass alle Vorstöße der sogenannten Wirtschaft, ein degressives Arbeitslosengeld einzuführen, das unter das schändliche bisherige Niveau von 55% des Letzteinkommens geführt hätte, in Ansehung des Volksbegehrens vom Arbeitsministerium fallengelassen wurden. Faktisch steht die Volksbegehrensinitiative vor zwei Herausforderungen:
- Können wir eine Erhöhung auf 70% des Letztbezugs durchsetzen
- Können wir eine Degression verhindern
Das Volksbegehren ist damit eine wichtige Initiative zur Stärkung des Sozialstaats.
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