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[murXpresse] Verfassungsgerichtshof zu Murcampräumung: Räumungsverordnung rechtswidrig!

Bloged in Allgemein,Protest,Revolutionen by friedi Freitag Oktober 19, 2018

(Graz/Söchau, 19.10.2018) Ein weiterer Erfolg bei der von murXkraftwerk mit dem Murcamp eingebrachten Maßnahmenbeschwerde gegen die überraschende Murcampräumung in den frühen Morgenstunden des 3.7.2017.

Die Verfassungsrichter hoben die Räumungsverordnung der Steiermärkischen Polizeidirektion wegen Rechtswidrigkeit auf: Der Verfassungsgerichtshof erkennt ebenfalls, „dass die festgestellten Aktivitäten im ‚Murcamp‘ (u.a. Ansprechen von Passanten, Zurverfügungstellung von Informationsmaterial, Einladung zu Diskussionen) auf ein gemeinsames Wirken abzielten und damit Versammlungscharakter entfalteten“. Das Murcamp war daher von der im Verfassungsrang stehenden Versammlungsfreiheit geschützt. Die von Kraftwerkserrichtern, Holding Graz und Stadt Graz in Auftrag gegebene Räumung vermutlich also rechtswidrig.

Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich allerdings nicht mit den weiteren aufgeworfenen Rechtsfragen, die nun vom Landesverwaltungsgericht Steiermark weiter zu klären sind.

Dieses Höchstgerichtsurteil bedeutet jedenfalls einen großen Erfolg für unseren Kampf um die Versammlungsfreiheit, weil Protestcamps als Ganzes klar als durch die Verfassung geschützte Versammlungen gewertet werden, selbst dann, wenn „die Initiatoren bzw. Teilnehmer nicht vollständig versammelt waren und dass das gemeinsame Wirken (vorübergehend) darin bestand, anstehende Bauarbeiten durch Ausübung passiven Widerstands in Form des Verweilens in zuvor errichteten Lagerstätten zu blockieren bzw. zu verhindern.“

Der Kampf geht weiter – notfalls auch alleine

Erstaunlich ist, dass „Opposition“ und andere damit befasste Gruppierungen aus der alternativen Zivilgesellschaft nach wie vor wenig Interesse für diese Verfahren zeigen, die von murXkraftwerk und anderen UmweltschützerInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen getragenen Aktivitäten im Kampf um das Recht ALLER aktiv zu unterstützen. Und das in Zeiten, in denen heftig daran geschraubt wird, bestehendes Recht in Unrecht umzuwandeln.

Geradezu bezeichnend, dass just am Tag der Urteilszustellung eine murXkraftwerk Aktivistin aus der internen facebook-Gruppe von „Rettet die Mur“ wegen angeblich fehlender Aktivität entfernte wurde. Ihr Hinweis auf das gegen sie wegen übler Nachrede und Kreditschädigung laufende Verfahren wegen Erwähnung von Gewalt gegen VersammlungsteilnehmerInnen durch Security-Mitarbeiter – die sie selbst als „Übergriffe“ empfunden hatte – und die Bitte um Solidarität wurde sogar gelöscht! Und das obwohl es auch hier um einen Angriff auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit ALLER geht!

MurXkraftwerk wird im Rahmen seiner Möglichkeiten weiter für die Rechte Aller kämpfen und auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit mit allen Menschen und Gruppen kooperieren, die nicht nur guten Willens sonder auch guter Tat sind.

Weitere Informationen:

Entscheidung Verfassungsgerichtshof: Räumungsbescheid rechtswidrig

Maßnahmenbeschwerde gegen die Murcampräumung am 3.7.2017

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