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Straflandesgericht Graz: Umweltaktivist als staatsgefährdender Terrorist oder unzurechnungsfähiger Pensionist – Eindrücke vom Strafverfahren gegen einen Aktivisten.

Bloged in Allgemein,Protest by friedi Samstag September 8, 2018

Gleich vorweg: Der Bericht gibt meinen Eindruck wieder und ist von persönlichen Gedanken und Interpretationen durchzogen. Auch bin ich nicht bis Prozessende anwesend gewesen, sodass ich den Urteilsspruch nicht kenne.

Einer der Gründe, warum ich zu Mittag den Prozess verließ war eben, dass der Politprozess stark an meinen Nerven zerrte. Ein Angeklagter und ein anklagender Richter – das war zuviel für mein, von amerikanischen Filmen verbildetes Rechtsempfinden.

Zusammenfassung der Vergehen:

Das Vergehen: Verfassung eines Textes der geeignet ist, bei den Adressaten Angst zu erzeugen und dessen anonyme Versendung.

Dass der Text als reale Bedrohung gewertet werden konnte ist folgenden Umständen zuzuschreiben:

  • Verfassung und Versendung anonym.
  • Verwendung des Plurals in Textmitteilungen.

Durch diese zwei Punkte ist die eventuelle Absicht, lediglich einen eindringlichen Protest zu erheben hinfällig. Es wird der Eindruck einer Organisation erzeugt. Durch die Anonymität erhalten auch metaphorische Formulierungen einen ernsten, bedrohlichen Charakter, da der Absender damit zeigt, dass er sich einen, der Exekutive entzogenen Aktionsraum sichern will.

–> Das ist Nötigung.

Dadurch dass Regierungsmitglieder adressiert wurden, ist der Tatbestand der unerlaubten Einflussnahme auf ein Staatsorgan gegeben.

–> Das ist staatsgefährdend.

Zusammenfassung der Eindrücke:

  • Wer sich intensiv um Naturschutzbelange kümmert, ist nicht ganz normal.
  • Wer nach wirkungsvollen Demonstrationsmethoden sucht, ist nicht ganz normal.
  • Wer versucht, auf Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen, ist staatsgefährdend.
  • Wer mit dem Regierungsvorgehen nicht einverstanden ist, soll bei der Wahl abstimmen.
  • Ziviler Widerstand in literarischer Form ist terroristisch, verrückt und unerlaubt.

Zudem war für mich zu bemerken, dass sich das Gericht nicht als Rechtssprechung für begangene Taten versteht, schon gar nicht als Beurteilungsinstanz der Tatabsicht, sondern dass es sich als Teil einer präventiven Exekutionsinstanz, die eine Staatsschutzfunktion ausübt. Der Angeklagte wird nach dem vom Richter gewonnenen Eindruck der Widerborstigkeit und der potentiellen Tatmöglichkeiten präventiv be- und verurteilt (aus diesem Grund verlangte die beisitzende Richterin mehrmals nach einer gutachterlichen Beurteilung des Angeklagten).

Das Strafgericht ist als Staatsrecht eben höher geordnet als der Angeklagte. Es gilt damit:

  • Die Deutungshoheit von Texten liegt beim Richter.
  • Das Gericht bestimmt, was der Angeklagte beabsichtigt hat.
  • Alegorische Darstellungen, prophetische Phrasen werden vom Gericht prinzipiell belastend ausgelegt.
  • Der Bürger ist in erster Linie Untertan, selbstständige Aktivitäten sind ihm nur bei Wahlen erlaubt.

Die Schuldfrage ist von Anfang an klar: Der Angeklagte ist schuld!

Die Frage ist nur: Kann ihm noch ein psychischer Defekt attestiert werden?

Es herrscht im Gerichtswesen immer noch die Obrigkeitsorientierung vor. Das Strafgericht ist eben ein Gerichtshof Obrigkeit gegen Delinquenten und kein Zivilgericht mit Gleichstellung der Klagenden und Beklagten. Im Staatswesen ist die undemokratische Struktur Herrscher – Beherrschte nach wie vor gegeben. Demonstrationen, Unmutkundgebungen sind praktisch nur als Freizeitaktivitäten im allgemeinen öffentlichen Raum tolerierbar, aber nicht in der Form, dass sie Herrscherinnen und Herrscher belästigen (siehe eben: Demonstrationsverbot bei Landtagssitzungen usw.) – und hier im Verfahren auch der Vorwurf an den Angeklagten, er habe Demonstrationen an der Wohnadresse von Entscheidungsträgern geplant (das ist eben Belästigung der Herrschaft, die das Gericht im Namen der Herrschaft nicht tolerieren kann und will – auch wenn diese Demonstrationen rechtens wären).

Das Problem im Verfahren

Das Verfahren zeigt aus meiner Sicht in allen Facetten, dass hier die Gerichtsbarkeit durch die Regentschaft missbraucht wird. Die von den Regierungsstellen angeklagten Tatbestände waren vom Angeklagten so nie und nimmer beabsichtigt. Damit läuft das Verfahren aus Sicht der Gerechtigkeit in die Leere der Ungerechtigkeit. Die Regenten machen aus einer übertriebenen Aktion des zivilen Ungehorsams, der aufgrund der literarischen Formulierung auch klar als solche erkennbar ist, den kriminellen Tatbestand der Nötigung oder gemeingefährlichen Drohung.

Das Gericht muss nun nach dem Buchstaben des Gesetzes, getrieben vom Regenten und vom Geheimdienst, den Bürger wie einen Kriminellen behandeln. Es kommen paragraphengeleitete Vorwürfe zur Anwendung, zu denen sich der Angeklagte guten Gewissens als unschuldig bezeichnen kann. Es beginnt ein Gerichtsverfahren, das eine reine Farce wird, da beide Parteien vollständig aneinander vorbeireden.

Das Gericht will knappe Auskünfte auf die von den paragraphen geleiteten Fragen. Der Angeklagte will als Antwort seine Beweggründe, die völlig anders als die unterstellten sind, darlegen. Das harmoniert aber nicht mit dem gewünschten Antwortraum.

Als Beispiel: „Wollten Sie die Personen dazu bringen, das Kraftwerk nicht zu bauen?“ Antwort:“Nein – der Bau war ja schon begonnen“. Richter: „Warum haben sie dann den Brief geschrieben?“ Beklagter: „Ich wollte darauf hinweisen, dass dieser Weg der Verantwortlichen der falsche ist.“ Richter: „Also wollten sie doch die Entscheidung beeinflussen?“ Beklagter: „Nein – ich wollte ….“ usw. usw. Das Gericht braucht, um die Nötigung aufrecht zu halten, eine Tatabsicht, die aber so nicht vorhanden ist. Anderseits kann das Gericht die Anklage nicht einfach niederschlagen, da die Betroffenen, Nagl, Schützenhöfer, ESTAG-Vorstand usw. ja sagen, sie fühlten sich durch den Brief direkt in Angst und Schrecken versetzt. Ein ESTAG-Vorstand hat, von der Polizei dazu beraten, aus lauter Angst lange Zeit seinen Wohnort gewechselt und hohe Kosten verursacht.

Als Lösung, und eventuell gehen die rechten Regierungen in Zukunft diesen Weg, wäre eine Justizreform, die wieder Paragraphen schafft, die zivilen Ungehorsam und Bürgerproteste strafbar macht. Das würde, wie es in der Vergangenheit schon in Anwendung war, den Bruch im Verfahren, dass zivile Widerstandsaktionen vom Regenten als kriminell gesehen werden, kitten: Wer gegen Entscheidungen der Verwaltung protestiert, wird eingesperrt. Ein Schuldbekenntnis dazu wäre vermutlich auch von diesem Angeklagte zu erhalten gewesen.

Eine andere Lösung des Problems wäre, und das hat eine beisitzende Richterin versucht, den Anklagen die geistige Zurechnungsfähigkeit abzusprechen. Wer gegen Regierungsprojekte ist, kann nicht ganz normal sein. Auch diese Lösung hat es historisch schon gegeben. Die Einweisung von Intellektuellen in der ehemaligen UdSSR sind nach diesen Schema gelaufen.

Daten der Verhandlung:

Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 41

Prozessbeginn: ca. 9:15

Anwesend: 10 Laienrichter, 1 Richter und 2 beisitzende Richter, 2 Gerichtsdiener, Staatsanwalt, Anklagevertreter, Verteidiger, Angeklagter und ca. 10 Prozessbeobachter.

Der Prozess ist bis 16:00 anberaumt.

Die Gerichtsverhandlung als kleine Erzählung

Vorab: In der Darstellung sind Aussagen in direkter Rede wiedergegeben. Es ist aber immer im Gedächtnis zu behalten, dass die Schilderung aus dem Gedächtnis, gestützt von Stichworten erfolgt. Keine der Darstellungen sind also wörtlich zu nehmen.

Der Prozessbeginn ist um 9:00 im großen Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht Graz angesetzt. Um ca. 9:05 kommt der Angeklagte, Dr.Ganglbauer, ein älterer, beleibter Herr mit Ordnern und Tasche in den Gerichtssaal. Unwillkürlich erweckt der Mann bei mir die Assoziation, wie ich mir Götz von Berlichingen vorstelle: Selbstbewusst und Widerspenstig. Dieser Eindruck verstärkt sich im Laufe der späteren Befragung noch. Gleichzeitig stellt sich bei mir aber auch ein Gefühl der Fremde ein. Ein Gefühl, das sich bei mir in letzter Zeit aufgrund der politischen Ereignisse in Österreich und Eruopa sich häufiger einstellt: Das Gefühl in einem schlechten Roman zu leben.

Im Konflikt Angeklagter versus Gericht empfinde ich dieses Gefühl, dass die erlebten Romankapitel nicht zur erlebten Vorgeschichte passen sehr deutlich. Vielleicht ist die aktuelle Zeit nicht mehr für 60-jährige geeignet. Aufgewachsen in einer Zeit, wo Freiheit und Demokratie prägende Elemente waren und nun eine Zeit der Zensur, des Leistungszwang und der Entdemokratisierung. Im Gerichtssaal nun ein Angeklagter, der glaubt, lediglich das was er für seine Bürgerpflicht hielt, getan zu haben, dort ein Gericht aus jungen dynamischen Menschen, die weder Kultur noch den Begriff Widerstand kennen, sondern sich in einer leistungsorientierten Welt bewähren müssen. Ein Graben der unüberbrückbar erscheint. Die Wertewelt des Gerichts, getrieben von der Machtfülle einer Politik-Kaste, kollidiert mit der emotionalen Welt eines alternden Bürgers.

Vergleiche mit Liedprotesten anno 1848 sagen dem Richter nichts. Lili Marleen – wer soll das sein? Was meinen sie mit „stand eine Laterne“? „Was soll das heißen?“

Auf dieser kulturelle blankgeräumten Plattform kann der Angeklagte seine Intention, lediglich in der Tradition der alten Spott- und Kampflieder zu stehen, nie und nimmer verständlich machen. Das Gericht kennt nur Kriminaldelikte oder Folgsamkeit. Da ist ein Kulturbruch, der jegliche Kommunikation verunmöglicht. Schöne neue Welt halt.

Ich bin mir nicht sicher, ob Menschen wie Herr Androsch dieses Defizit an humaner Bildung meinen, wenn sie von Bildungsverlust reden – wenn ja: Sie haben recht. Da fehlt massiv Bildung. Ich bin selbst ein kulturferner Mensch – Technikerausbildung halt – aber die Juristenausbildung scheint die Kulturferne inzwischen auf die Spitze getrieben zu haben – aber ich greife den Ereignissen vor.

Der Prozessbeginn

Im Prozess werden zu Beginn die Daten des Angeklagten abgefragt: Er ist ein frühpensionierter Finanzbeamter, studierter Jurist, schuldenfrei, besitzt eine Wohnung für den Eigenbedarf und ein Auto. Die Auskunft über den Wert seiner Wohnung verweigert der Angeklagte mit dem Hinweis, dass das sein Wohnraum sei.

Nachdem die Geschworenenvertreter vereidigt sind, verliest der Staatsanwalt die Anklage: Verbrechen der versuchten Nötigung der Landesregierung durch Briefe an Hr. Schützenhöfer, Hr. Schickhofer u.a. sowie der Stadtverwaltung durch Briefe an Hr. Nagl u.a. sowie an Exponenten der ESTAG, die sich dem Verfahren als Privatkläger angeschlossen hat.

Dass es in diesen Prozess nicht um Schuld oder Unschuld geht, das erklärt der prozessführende Richter gleich zu Anfang. Die objektive Schuld des Verbrechens der versuchten Nötigung der Steirischen Landesregierung und der Grazer Stadtregierung sowie der Firma ESTAG ist in den Vorverfahren bereits festgestellt. Das Delikt ist schwerwiegend, da es auf unerlaubte Einflussnahme von Regierungsorganen gerichtet ist. Dieses Delikt wurde in Graz bisher selten verhandelt. Es ist ein staatsgefährdendes Delikt und wird deshalb im Schwurgerichtsverfahren mit zwei beisitzenden Richtern verhandelt.

Die Ziele des Prozess

Es geht in dieser Schwurgerichtsverhandlung also nicht um die objektive Schuld, sondern die Geschworenen sollen über die subjektive Schuld des Angeklagten entscheiden. Strafmildernd würde sich ein Geständnis des Angeklagten auswirken. Der Angeklagte bekennt sich als „nicht schuldig“ und liefert sich so der gnadenlosen juristischen Interpretation der von ihm begangenen Taten aus.

Die Befragung durch den Richter

Der Richter berichtet nochmals den Tathergang: 2016 hat Dr. Ganglbauer den Kraftwerksbau des Murkraftwerks in Graz mit unerlaubten Mittel zu verhindern versucht. Er hat sich über Kanäle die Privatadressen von Personen besorgt und hat in poetischer Form „an alle die es angeht“ Drohungen in der Form „an der Laterne vor dem großen Tor … „ geschickt. An Frau Muhr (Holding Graz) erging ein Schreiben mit dem Text: „sie werden als erste hängen Frau Mu(h)r“ …“ – hier unterbricht der Angeklagte den Richter – der Angeklagte wird verwarnt und der Richte fährt mit seiner Beschreibung des Verfahrensstandes fort: „Der Angeklagte hat diesen Tatbestand zugegeben, aber den letzten Satz (den Brief an Frau Muhr), den will er nicht geschrieben haben. In der Vorverhandlung gab der Angeklagte an, er wollte keine Drohung aussprechen, sehr wohl aber ‚Unbehagen‘ auslösen – was immer das auch bedeuten mag.“

Der Richter fährt fort:“Dass das Ganze nicht so harmlos gemeint war, ist daran zu sehen, dass die Briefe anonymisiert und unter verdeckten Adressen an verschiedenen Orten aufgegeben wurde. Darin ist die Begehung einer Drohung zu sehen. Privatanklagen haben sich angeschlossen, weil den Betroffenen von der Polizei geraten wurde, ihren Wohnort zu wechseln um der Bedrohung zu entgehen. Daß der Angeklagte ganz bewusst Entscheidungsträger gewählt hat, um ein Umdenken zu bewirken, das ist erwiesen.“

Darauf ergänzt die Verteidigung: „Richtig ist, dass die Briefe in der dargelegten Form geschrieben wurden, das wurde auch nie bestritten, aber die Motivation war Unmut zu äußern und nicht Bedrohungen auszusprechen. Der Angeklagte war mir diesem Unmut auch nicht allein, da hat es eine breite Protestbasis gegeben. Der Angeklagte hatte eine andere Form des Protest gewählt, die unglücklich war. Daraus wird nun Nötigung konstruiert. Der Angeklagte bekennt sich zu den Briefen – nicht aber zu den letzten an Frau Muhr. In Abrede stellt er aber die Absicht, Todesfurcht hervorzurufen.“

Nun erfolgte eine kurze Unterbrechung der Verhandlung, damit sich der Angeklagte mit seiner Verteidigerin besprechen konnte. Im weiteren Verlauf wird noch die Gültigkeit der Polizeiprotokolle abgefragt. Parallel zu allen Fragen und Antworten diktiert der Richter sein Verfahrensprotokoll in sein Diktaphon. Manches ist daher nicht ganz klar verständlich, da sowohl der Richter in das Diktaphon spricht als auch der Angeklagte versucht Antwort zu geben oder ein beisitzender Richter Fragen stellt. Dies ist im gesamten Prozessverlauf so.

Die Befragung erreicht teilweise skurrile Züge, etwa wenn der Richter dem Angeklagten damit der Unwahrheit in der Aussage überführen will, dass er die vom Angeklagten behauptete korrekte Beistrichsetzung durch seine Interpretation der Beistrichsetzung konterkariert, oder dass der Richter vom Angeklagten verlangt, dieser solle das Lied „von der Laterne vor dem großen Tor“ vorsingen, da er es nicht kenne – die Befragung rutscht ein wenig ins Peinliche ab. Der Versuch des Richters, die Glaubwürdigkeit des Angeklagten zu zerstören bzw. seinen geistige Zurechnungsfähigkeit in Frage zu stellen, kennt dabei keine Grenzen. Bei den Versuch des Angeklagten, dem Gericht die Verbreitung und den Zeitbezug des Liedes zu erklären unterbricht ihn der Richter ständig. Diese skurrile Befragung gipfelt in der scharfen Frage: „Warum dieses Lied?“ Der Angeklagte meint, sein Beweggrund war eben, dass das Lied viele Leute kennen und es zudem einen eingängigen Rhythmus hat. Triumphierend weist der Richter darauf hin, dass er selbst das Lied nicht kenne. Wieder glaubt er so eine Argumentationskette des Angeklagten blosgestellt zu haben.

In einer späteren Prozesspause wird sich der Richter das Lied anhören, um dann festzustellen, dass es ein schreckliches Lied sei, das überhaupt nur litaneiähnlich sei – es ist eben dem Gericht viel daran gelegen, keine der Aussagen oder Haltungen des Angeklagten als akzeptabel oder verständlich gelten zu lassen.

Aber aktuell wollte der Richter nun wissen, was der Angeklagte nun mit seiner Umtextung „an der Laterne vor dem großen Tor, da hängt keiner gerne, doch kann es euch bevorstehen, wenn…“ den anderes gemeint haben könne als eine Drohung. Der Angeklagte gibt an, damit eine Warnung vor einem falschen Weg des Durchziehens von Projekten beabsichtigt haben, aber keine Drohung. „Das ist in etwa ähnlich, wie bei einem Helm auf einer Baustelle. Wenn man da sagt, sonst könntest du dich am Kopf verletzen, hat man ja auch nicht vor, denjenigen einen Gegenstand auf den Kopf zu werfen.“ versucht der Angeklagte seine Beweggründe darzulegen. Der Angeklagte versucht auch darauf hinzuweisen, dass er die Möglichkeitsform „kann“ genutzt hat und nicht „wird“ als Tatankündigung. Zudem hat sich der Brief auch nicht direkt auf das Murkraftwerk bezogen, da das bei der zweiten Briefserie ja gar nicht mehr zu stoppen gewesen wäre. Es sollte eben erreichen, dass die Entscheidungsträger Einwände von Bevölkerungsteilen allgemien ernster nehmen.

Allein alles hilft nichts. Das Gericht sieht in den Briefen einen Angriff auf den Staat und Selbstjustiz in Form von illegaler Staatsbeeinflussung, die eine Demokratie nicht akzeptieren kann.

Die Verhandlung geht in dieser Tonart noch weiter. Der Angeklagte wird dabei abwechselnd als unglaubwürdig oder als verrückt dargestellt.

Es geht eben darum, das eigentlich schon längst gefällte Urteil auch sicher bei den Geschworenen zu erlangen. Es darf für den Angeklagten keine andere Möglichkeit bestehen als kriminell oder verrückt zu sein. Die beisitzende Richterin frag auch ganz offen, ob sich der Angeklagte nicht dahingehend untersuchen lasen wolle, ob er normal sei. Auf die Frage des Angeklagten, wie und wer das feststellen könne, wird im geantwortet, dass es für alle Spezialisten gäbe, die das genau ermitteln können.

Auch hier ist wieder der große Auffassungsunterschied der Beteiligten zu sehen: Das Gericht, glaubt an Expertenurteile, weil diese die Legitimation für Gerichtsentscheide darstellen. Der tiefere Sinn oder Wahrheitsgehalt spielt dabei keine Rolle. Was ein gerichtlich beeideter Sachverständiger als Expertise beibringt, kann Basis der Entscheidung sein – Punktum! Der Angeklagte, obwohl selber Jurist, weiß jedoch um die Problematik der Normenfestlegung vor allem in Bezug auf die menschlichen Natur. Das Gericht geht dabei auch von einer Art „Normlebensführung“ aus. Jemand der in Pension ist, soll wie ein Pensionist leben (wie lebt der?). Der Richter unterstellt in dieser Logik dem Angeklagten, dass der nicht normal sei, da er sich in seiner Pension intensiv mit Umweltprojekten beschäftige. Er wirft ihm vor, nicht Normal zu sein, weil der Angeklagte als Pensionist den Aufwand getrieben hat, Projektdetails, wie Firmenvorstände und Beteiligte zu ermitteln, Entscheidungsträger per Internet zu suchen und sich Fakten und Adressen per Google oder Meldeamt besorgt hat. Auch weil der Angeklagte eine Demonstration geplant hat, die nicht zustande gekommen ist, wär in allen Varianten ein Beleg dafür, dass er nicht normal sei. Schon der Umstand, dass er alleine versucht hat, die Bedingungen für so eine Demonstration zu klären zeige schon, dass er „nicht normal“ sei. Ein weiterer Beweis wäre eben auch darin zu sehen, dass er keine Mitstreiter für diese Demonstration gefunden hat.

Der Richter stellt den Angeklagten und seine Tat in Zusammenhang mit Ernst Fuchs, der nicht Briefe aber Bomben verschickt hat – also ein verrückten Einzeltäter, der in seiner ohnmächtigen Wut unberechenbar und gemeingefährlich war.

Als Krönung dieser Art von Befragung will der Richter nun vom Angeklagten wissen, wie er in Zukunft handeln wird, wenn er sich ärgert. Der Angeklagte kann da nur verdutzt fragen, was der Richter da hören will. Der Richter besteht aber darauf: Die Frage ist doch einfach: Wenn sie sich in Zukunft wieder über ein Projektvorgehen sehr ärgern, was werden sie da machen?“ Die Antwort des Angeklagten, dass er jetzt nicht sagen kann, was er in Zukunft machen werde, wird von der Richterin mit dem Hinweis, dass Experten das sehr wohl können, quittiert.

Ähnlich skurril auch die Diskussion, ob der Angeklagte, den Adressaten damit Angst einflößen wollte, dass er als Absender „Dr. Leuchtenträger“ genannt hat und damit drohen wollte, der Brief käme vom Teufel!? Die nächste vorwurfsvolle Frage war da schon nahezu aufgelegt: „Warum haben sie keinen Engelsnamen benutzt?“ Die Antwort, dass der Angeklagte eigentlich nur einen Namen verwenden wollte, der sicher nicht von einer realen Person getragen wurde, scheint dem Gericht nicht plausibel. Der Hinweis des Angeklagten an das Gericht, dass auch Luzifer ein Engel gewesen sei zeigt, wie weit eine rationale Gerichtspraxis inzwischen in der Ferne verschwunden ist …

Ich beende meine Prozessbeobachtung

Der Prozess wird sich noch den ganzen Tag hinziehen – ich aber habe genug. Vor allem, da alles andere als eine Verurteilung oder die Absprache der geistigen Zurechnungsfähigkeit ein Wunder wäre.

Mir tut der Angeklagte Leid, aber er ist umgangssprachlich „geliefert“. Auch wenn ich weiter den Prozess verfolge, kann ich ihm nicht helfen. Das Urteil interessiert mich zwar – Wunder sind ja immer wieder möglich – aber mein Bedarf an Kafka-Stücken ist für diesen Tag voll gedeckt.

Abschließend

Auch wenn die Justiz immer schon ein wesentlicher Teil des Machterhalts war, man denke nur an die Tierschützerprozesse oder an die Prozesse beim Widerstand gegen die Drakenstationierung, so ist es trotzdem sehr verstörend, wenn man so einem, von den Regenten angeordneten Bestrafungsprozess, beiwohnt. Dadurch dass nun, dank Auslagerungen der Staatsaufgaben in Firmenkonstrukte, der Staat in Doppelrolle auftreten kann, einerseits als beleidigter Souvereän, anderseits als geschädigter Privatkläger, entstehen Möglichkeiten, Widerstand schärfer zu bestrafen. Die Hoffnung der sogenannten 60er war ja immer, dass die Demokrtisierung fortschreiten würde. Aber wie ja bekannt ist: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Graz, 8.9.2018, W.Friedhuber

Zur Prozessankündigung siehe: http://www.linkestmk.at/archive/12403#more-12403

Weiter Prozess gegen Demonstranten in Graz: https://www.news.at/a/sieben-murkraftwerks-gegner-in-graz-vor-gericht-8217547

Rechtshilfe für Demonstranten: Vor-und Nach der Demo

Anm.: Bis vor 3 Tagen waren auch auf deutschen Blogs Umtextungen des Liedes in gleicher Weise wie vom Angeklagten vorgenommen, zu finden. Inzwischen sind sie aber nicht mehr auffindbar.

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