[Aktive Arbeitslose] EU-Recht – Familienbeihilfen-Kürzung „nach geltender Gesetzgebung nicht zulässig“ – Die Regierung haftet …
[D]er Artikel: https://www.news.at/a/eu-recht-familienbeihilfen-kuerzung-gesetzgebung-8608739 gibt eine gute Übersicht über die Diskussion um die EU-Rechtswidrigkeit
des Vorhabens der Bundesregierung betreffend die sogenannte Indexierung
der Familienbeihilfe.
Offenbar will die Bundesregierung bei gegebener EU-rechtlicher
Rechtslage eine offenkundige EU-rechtswidrige gesetzliche Regelungen
Kraft setzen. Dies hätte massenhafte und zwar zig- tausende Beschwerden,
letztlich an den österreichischen Verfassungsgerichtshof, wie auch an
den Verwaltungsgerichtshof zur Folge.
Drohender Staatshaftungsansprüche:
Darüber hinaus drohen der Republik Österreich für jegliche den
Betroffenen durch die offenkundige EU-Rechtsverletzung verursachten
Schäden Staatshaftungsansprüche.
Die Bundesregierung beruft sich auf „Experten“. Es ist zu hoffen, dass
diese Experten über entsprechende Haftpflichtversicherungen für ihre
Gutachtertätigkeit verfügen, da diesen entsprechende Regressansprüche
drohen. Sie trifft nämlich des Sachverständigen-Haftung nach §1299 ABGB
für die Darbietung ihrer Gutachten/Expertenmeinung.
Von der Staatshaftung sind – im Gegensatz zum Amtshaftungsgesetz, in dem
es ein Höchstgerichts-und Gesetzgebungsprivileg gibt – auch
Höchstgerichte und österreichische Gesetzgebung nicht ausgenommen.
Gegen handelnde Organe der Republik Österreich, kann nach dem
Organhaftpflichtgesetz Regress genommen werden.
Die von Griss und den NEOS im letzten Wahlkampf (generell) geforderte
Politikerhaftung ist also insofern – als es um EU-Recht – geht, bereits
verwirklicht.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
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