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[arbeit&los] Alois Stögers böse Weihnachtsüberraschung für Arbeitslose: AMS darf mit Verknüpfungsanfragen im Melderegister Jagd auf Menschen in Partnerschaften machen

Bloged in Allgemein by friedi Mittwoch Dezember 21, 2016

Alois Stögers böse Weihnachtsüberraschung für Arbeitslose: AMS darf mit Verknüpfungsanfragen im Melderegister Jagd auf Menschen in Partnerschaften machen

(Wien/Graz 20.12.2016) Heute hat der Bundesrat eine Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz und zum Arbeitslosenversicherungsgesetz verabschiedet, die neben einer Verlängerung der Kurzarbeitsbeihilfe noch eine böse Weihnachtsüberraschung für Arbeitslose bereit hält: Ab 1.1.2017 darf das AMS ohne irgendwelche Einschränkungen auf konkrete Verdachtsmomente generell über alle Arbeitslose beim zentralen Melderegister eine “Verknüpfungsanfrage” stellen und so die Daten aller in einer Wohnung gemeldeten Menschen erhalten, auch wenn diese nur in einer Wohngemeinschaft leben und sonst nichts mit den beim AMS gemeldeten Arbeitslosen zu tun haben.

„Damit macht Sozialminister Alois Stöger selbst jene Angst machende neoliberale Politik, die er ausgerechnet heute im Zeitungsinterview zu überwinden vorgibt“ kritisiert Aktive Arbeitslose Österreich Obmann Martin Mair die Gesetzesnovelle und fordert deren Rücknahme sowie die Abschaffung der schikanösen Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe.

Sozialminister Alois Stöger missachtet Grundrecht auf Datenschutz

Der Sozialminister will nämlich laut Erläuterung im Regierungsentwurf, dass „sowohl Scheinwohnsitze in Österreich wie auch (verschwiegene oder bestrittene) Lebensgemeinschaften leichter überprüft und aufgedeckt werden können.“ Wie groß die „missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen“ tatsächlich ist nennt der Entwurf nicht, obwohl eine Kostenfolgeabschätzung (Aufwand gegen Ertrag) vom Gesetz her vorgeschrieben ist.

Obwohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in seiner kritischen Stellungnahme bezugnehmend auf eine bereits 2008 vorgebrachte Stellungnahme darauf verweist, dass die Abfrage aller im Haushalt lebender Menschen das Grundrecht auf Datenschutz und das ebenfalls im Verfassungsrang stehende Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention verletzt und Abfragen daher nur im Falle konkreter Verdachtsmomente gemacht werden sollen, fährt Sozialminister Alois Stöger über alle Bedenken, auch im Sozialausschuss von den Grünen vorgebracht, drüber und peitscht die Regierungsvorlage – für die eine verkürzte Begutachtung von nur 2 Wochen vorgesehen war – eiskalt im Parlament und im Bundesrat durch.

Schikanen durch das AMS werden tausende Unbeteiligte behelligen

Das AMS stellt bereits beim geringsten Verdacht ohne vorheriges Parteiengehör bei dem die Betroffenen zu den Anschuldigungen Stellung nehmen können, den Bezug ein und kehrt so die in der Verfassung festgeschriebene Unschuldsvermutung de facto in eine Schuldvermutung um. Daher werden tausende unschuldige Arbeitslose behelligt, bloß weil sie in einer Wohngemeinschaft leben und das AMS ihnen eine mögliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft unterstellt. Zudem schickt das AMS Schnüffler aus, die unangemeldet einen Augenschein bis in die intimsten Winkel der Wohnung vornehmen und mitunter den Überraschungseffekt ausnutzen, um rechtswidrige Einvernehmungen, die eigentlich nur mit Ladung nach angemessener Vorbereitungszeit auf der Behörde erlaubt sind, durchzuführen. Dass der Zutritt zur Wohnung durch das im Verfassungsrang stehende Hausrecht verweigert werden kann, sagen die Schnüffler den überrumpelten im Regelfall nicht, die mitunter auch gleich bei den Nachbarn Nachforschungen anstellen dürften.

Das AMS wird also sensible Daten von abertausend Menschen erhalten, die – weil diese in keiner Lebensgemeischaft mit Arbeitslosen leben – in keiner Weise das AMS etwas angehen und vom Arbeitsmarktservicegesetz her auch nicht erhoben oder gespeichert werden dürfen!

Schikanöse Anrechnung des Partnereinkommens wird verschärft statt diese endlich abzuschaffen

Obwohl auch in Partnerschaft lebende Menschen voll in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, muss das AMS beim Bezug der Notstandshilfe das Einkommen des/der Partner/in anrechnen. Die Freigrenze ist mit Euro 642 Euro (Stand: 2016) derart gering, dass der Staat so tausende Familien und Partnerschaften mit voller Gewalt weit unter die offizielle Armutsgrenze drückt: Jeder Euro den der Partner mehr verdient, wird vom AMS-Bezug beinhart abgezogen. Pro Kind gesteht der Staat nur 279 Euro als Freigrenze zu! Und das, obwohl die Notstandshilfe – je nach Versicherungszeiten – sowieso schon auf 895 bzw. 1043 Euro „gedeckelt“ wird und auch so deutlich unter der Armutsgrenze liegt.

Der wirkliche Missbrauch betreibt also der Sozialminister, der VersicherungszahlerInnen de facto enteignet. Da rund 4/5 der von der kompletten Bezugseinstellung wegen Anrechnung des PartnerInneneinkommens Betroffenen, Frauen sind, handelt es sich de facto um eine Geschlechterdiskriminierung auch wenn es der fast ausschließlich von Männern besetzte Verwaltungsgerichtshof so nicht sehen will. 2013 haben 12.364 Menschen gar kein Geld bekommen (Frauenanteil 82%), 11.324 Menschen mussten Abzüge hinnehmen (Frauenanteil 54%). Frauen verloren im Schnitt 318 Euro monatlich, Männer 293 Euro.

Wie viele Familien der Staat zerstört hat, ist völlig unbekannt, es gibt überhaupt keine Forschung dazu und bei Gesetzesvorhaben müssen nur die Auswirkungen für das Staatsbudget aber nicht für das rechtsunterworfene Volk evaluiert werden …

AK und ÖGB lassen Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen wieder voll im Stich!

Obwohl die AK immer wieder die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens zumindest am Papier fordert, stimmt sie unisono ebenso wie die Industrieellenvereinigung der Datenübermittlung an das AMS zu und rechtfertigt diese Schikane auch noch: „Die Angaben von Personen zu eventuellen Lebensgemeinschaften, die einen Antrag auf Notstandshilfe stellen, können so besser überprüft werden. Da eine faktenbasierte Entscheidung sowohl im Interesse der Arbeit Suchenden als auch im Interesse der Versichertengemeinschaft ist, wird auch gegen diese Änderung kein Einwand erhoben.“

Der ÖGB geht wie so oft, wenn die Rechte der Arbeit Suchenden ArbeitnehmerInnen eingeschränkt werden, ganz auf Tauchstation, was angesichts dessen geradezu reaktionäre Verteidigung der strukturellen Gewalt durch das Existenz bedrohende Sanktionenregime vielleicht besser ist, denn im Frühjahr hatte der ÖGB Bundesvorstand gar die Ausschöpfung der Sanktionsandrohung bei der Mindestsicherung sowie Direktzahlungen an Vermieter und Energielieferanten gefordert, was ebenfalls das Grundrecht auf Datenschutz verletzt und die Ärmsten auch noch bloßstellt!

Armutskonferenz und andere Organisationen, die berufen sein sollten, sich für die erwerbslos und/oder arm gemachten Menschen einzusetzen oder die sich den „Schutz der Familie“ auf ihr Banner heften, schweigen ebenfalls wie so oft.

Aktive Arbeitslose Österreich fordern daher AK und ÖGB auf, endlich die Menschenrechte der ArbeitnehmerInnen zu erkämpfen, gerade dann, wenn diese von Wirtschaft und vom Staat als „Überflüssige“ ausgeschieden werden und in ihrem Menschenrecht auf Sicherung des eigenen Unterhalts und Verbesserung der eigenen Lebensverhältnisse durch frei gewählte und Existenz sichernde Arbeit verletzt werden!

Weitere Informationen:

 

 

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