Graz/Österreuch: Auf dem Rechten Auge blind?
Die Staatsanwaltschaft Graz sieht keine nationalsozialistische Wiederbetätigung am Anbringen eines Hitlerkreuzes und Aufschrift „Er fiel im Kampfe um Großdeutschland“ am Grab im Zentralfriedhof.*Sie sieht aber den Tatbestand der Verhetzung und Aufforderung zu terroristischen Straftaten bei zwei jungen Migranten gegeben, deren Rap-Videos weder mit Faschismus noch mit Judenhass zu tun haben. In einem Video kritisieren die Rapper die israelische Politik gegenüber den Palästinensern in provokativer Art, wie es dieser Musikrichtung entspricht.
Im Internet gibt es viele, noch provokativere Raps. Würde man alle jungen Leute kriminalisieren, die ihre Meinung unbequem ausdrücken, frage ich mich, ob wir noch in einer Demokratie leben?
Hitlerkreuze anbringen fällt unter das Abzeichengesetz. In diesem sind alle nationalsozialistischen Symbole verboten. Die Rapper werden verurteilt. Der Grabsteinbesitzer präsentiert das Hitlerkreuz weiterhin der Öffentlichkeit.
Mit welchem ungleichen Maß wird hier gemessen?
Die Kleine Zeitung hat um den Grabstein keine Zeile verloren, doch den Prozess um die Rapper groß aufgemacht.
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