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[EU] Nach DSGVO der nächste Anschlag: EU will künstliche Intelligenz regulieren

Bloged in Allgemein by friedi Dienstag Januar 21, 2020

Nach der Bananenkrümmung (oder waren Gruken die krummen Hunde?), der DSGVO nun die nächste Attacke:  Regelung zur künstlichen Intelligenz.

Die EU will für die AI (artificial intelligence) ein zentrales Meldewesen, zentrale Genehmigung, lückenlose Dokumentation der Entscheidungsfindung uws. für Roboter und künstliche Intelligenzen (AI oder KI genannt).

Man weiß zwar nicht was Intelligenz ist, schon gar nicht was künstliche Intelligenz ist – aber dafür regel wir es – wir haben ja sonst nichts zu tum! Das scheint das Motto der EU (Parlament wie Kommission) zu sein.

Vage Versuche der Begriffsklärung der Parlamentarier gibt es ja. Aber im Dokument https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2017-0051_DE.pdf wird rasch wieder Kraut und Rüben durcheinandergewürfelt. Roboter, KI, Cyber-Wesen – was die Phantasie hergiebt wird genannt.

Gute und richtige (Copy-Right bei Hr. Kurz?) Ansätze werden durch ein hohes Maß an Regulierungswut in einen Status gebracht, der nur mehr Irrsinn ist. Wie schon bei der DSGVO, die das wünschenserte Ziel hatte, die Privatsphäre vor der Vermarktung durch Dritte zu schützen und zu einem Gesetzeswerk wurde, das kaum korrekt zu handhaben ist, droht die EU nun mit dem nächsten Schildbürgerstreich.

Dass für autonomes Fahren, für autonom agierende Maschinen die Haftungsfrage zu klären ist, vor allem dann, wenn diese Maschinen aus China importiert werden und somit der Erzeuger kaum belangt werden kann, ist  – wie oben erwähnt – gut und richtig.

Liest man aber die Forderungen der EU-Parlamentarier so weht einem der Hauch von fach- und realitätsfernen Funktionären entgegen (siehe: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2017-0051_DE.pdf).

Zentralisierung! Reglementierung! technisch nicht machbare Forderungen und juristisch vage Regelungen!

So fordern die EU-Parlamentarier etwa:

„Zur Rückverfolgbarkeit und zur Erleichterung der Umsetzung weiterer Empfehlungen sollte ein Registrierungssystem für fortschrittliche Roboter eingeführt werden, das auf den Kriterien für die Einstufung von Robotern basiert. Das Registrierungssystem und das Register sollten unionsweit gelten, den gesamten Binnenmarkt erfassen und könnten von einer speziellen EU-Agentur für Robotik und Künstliche Intelligenz verwaltet werden, falls eine solche Agentur errichtet wird. „(ebd.)

Was bitte, ist ein fortschrittlicher Roboter, den ich bei den EU-Göttern anmelden muss und was nicht. Ist mein Zeit- und Tageslicht-gesteuerter Lichtschalter schon intelligent, weil er autonom funktioniert – oder erst meine Fernbedienung (die neue Codes lernen kann)?

Muss ich meinen Web-Account nochmals anmelden, wenn ich im Internet ev. mit einer KI kommuniziere?

Was passiert mir, wenn ich Alexa nicht bei den Central Servises (siehe Film: Brasil; da das EU-Parlament seinen Realitätsbezug anscheinend aus der Science Fiction bezieht, scheint mir dieser Bezug berechtigt) der EU anmelden?

Gefängnis?

Oder betrifft das nur den Händler?

Oder den Bastler, der sich so etwas baut?

Oder doch nur große Hersteller?

Auch den Damen und Herren der EU-Gremien ist bewusst, dass da noch viel Papier zu produzieren ist. Daher forden sie auch:

„die Europäische Agentur mit einem eigenem Budget und einer Belegschaft aus Regulierungsexperten sowie externen Sachverständigen und Ethikexperten auszustatten, die sich der sektor-und disziplinübergreifenden Überwachung robotikbasierter Anwendungen widmen,“(ebd.)

Ja! Weitere Regulierungsstellen, weitere finanziell gut ausgestattete Zentralstellen!

Ev.  dient das Ganze doch nur für eine neue – geschickt verstecke – Steuer? Nach CO-2 Steuer nun KI-Steuer zur finanzierung einer Verwaltungsschicht?

Zur möglichen Schadensabdeckung durch autonome Systeme, die man nicht dem Betreiber auferlegen will, wird ja auch schon neine neue Versicherung angedeutet. KI-Systeme müssen sozusagen für ihre Zulassung in einem Fond einzahlen um betrieben zu werden und den Betreiber aus der Haftung zu entlassen.

Aber nicht nur juristisch witzige Konstruktionen sind da im Entstehen – auch technisch werden da Grenzen überschreitbar (?). Die EU-Parlamentarier erheben etwa die zentrale Forderung:

“ dass im Rahmen der Entwicklung der Robotik und der künstlichen Intelligenz unbedingt sichergestellt werden muss, dass intelligente Maschinen jederzeit vom Menschen kontrollierbar sind;“ (ebd.)

Diese Forderung ist nicht einmal für einen Ziegelstein zu erfüllen!

Lassen wir es zu, dass die Zentralregenten so etwas umsetzen, droht die Entwicklung und der Einsatz von KI und Robotern in der EU zu einem juristischen Glücksspiel zu werden.

Ja! Die großen Konzeren mit bereits etablierten KI-Systemen – allen voran Google – können von solchen Regulierungen nur profitieren – ebenso China. Sie würden geschützt gegen Konkurrenz. Aber falls so etwas wie Meldepflicht für KI-Systemen wirklich kommt, ist nicht nur unklar, ab wann ein System eine KI ist, sondern was das für die Betreiber bedeutet. Haftet dann der Betreiber oder die KI oder ist es mit der Bezahlung eines EU-Obulus in den Roboter-Fond erledigt? Odre wird dann vom Nutzer eine monatliche Betriebsgebühr verlangt (Zusatzsteuer eben)?

Dabei ist es völlig unklar was als KI, Roboter usw. anzusehen ist.

Die Diskussion ob etwas eine KI ist oder nicht, gibt es bereits: Etwa beim Algorithmus des AMS in Österreich. Das AMS bestreitet, dass das System eine KI ist, da im System kein neuronales Netz für autonomes Lernen integriert ist, anderseits ist das System aber so komplex (Stichwort BIG-Data) dass die Entscheidungsfällung hochgradig maschinell verdeckt und intransparent ist.

Ach ja! Auch da haben die Herren Nomaden aus Brüssel und Straßburg schon einen Hinweis unter anderem im Punkt Q:

“ in der Erwägung, dass Schutzvorrichtungen und die Möglichkeit der Steuerung und Überprüfung durch den Menschen in Prozesse der automatisierten und auf Algorithmen basierenden Entscheidungsfindung integriert sein müssen;“ (ebd.)

Den EU-Parlamentariern scheint zwar klar zu sein, dass KI selbstlernend ist, aber die Erkenntnis setzt sich anscheinend nicht in allen Punkten durch. Wenn die Damen und Herren auch schon einmal mit einem normalen Computer (was immer das auch sein mag) gearbeitet haben und dabei mit einer kleinen Störung gekämpft haben, müssten sie wissen, dass nicht einmal in diesen deterministischen von Neuman-Maschinen aufgrund der inzwischen erreichten Komplexität eine vollständige Prognostik möglich ist – auch keine vollständige Diagnostik im Fehlerfall. Aber bei der KI wird das dann möglich sein – man kennt das ja aus der Science Fiction

Die Parlametarier fordern, in bezug auf Haftung:

„Jede politische Entscheidung über die für Roboter und künstliche Intelligenz geltende zivilrechtliche Haftung sollte nach gebührender Konsultation eines europaweiten Forschungs-und Entwicklungsprojekts zu Robotik und Neurowissenschaft mit Wissenschaftlern und Fachleuten, die in der Lage sind, alle damit verbundenen Risiken und Folgen zu beurteilen,getroffen werden;“ (ebd.)

– also die EU-Zentrale hat Fachleute, die in der Lage sind, alle Risiken und Folgen zu beurteilen! Super! Warum lässt man solche Halb- oder Vollgötter dann nicht arbeiten?

Wie weit die EU-Parlamentarier von einer Lebenswelt entfern sind, zeigt sich schon darin, dass sie die Richtlinien der Science Fiction (Isaak Asimovs Robotergesetze) anführen (siehe: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2017-0051_DE.pdf)

Diese Aussage muss ich einschränken. Ganz so realitätsfern sind diese Parlamentarier nicht. Heißt es doch im Punkt K des oben referenzierten Dokuments:

“ in der Erwägung, dass es angesichts der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft bei einer zugleich schrumpfenden Mittelschicht im Zuge der Weiterentwicklung der Robotik zu einer starken Konzentration von Reichtum und Einfluss in den Händen einer Minderheit kommen kann;“

Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich freue, dass es uns in Europa so gut geht, dass wir uns solche Gremien leisten können – aber man sollte diese Gremien weiter abstrakt spielen lassen und keine bindenden Entscheidungen für alle europäischen Staaten erlauben.

Die Haftungsfrage im Schadensfall ist für autonome Anlagen ev. problematisch – vor allem, wenn der Hersteller nicht zahlen will und der Betreiber auch nicht (Boing 737 zeigt uns ja die finanziellen Auswirkungen). Daher ist es gut und richtig, dass sich die EU-Gremien im Rahmen der Produktsicherheit mit dem Thema beschäftigen.

Der Tenor der Diskussion – auch die Diskussion auf EU-Ebene über Roboter-Ethik – lässt mir aber die Haare zu Berge stehen!

Graz, 21.1.2020, W.Friedhuber

 

 

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