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Krähwinkel lässt Gnade walten – vielleicht

Bloged in Allgemein by friedi Freitag Mai 10, 2019

Eine Überschrift ohne Ironie müsste eigentlich lauten: „Wir wollen unser RECHT und nicht bloss Gnade“. Nachfolgend ein Essay zum Gerichtstermin gegen Betty Baloo (in der Rolle einer Beobachterin der Murcampräumung – und Beschuldigten wegen „Anschwärzens“ des Klägers).

Der Gerichtstermin ist die Vortsetzung des Verahren aus dem Jaher 2018 (siehe: http://www.linkestmk.at/archive/11814#more-11814, http://www.linkestmk.at/archive/11562), nachdem das Urteil durch die Oberbehörde aufgehoben wurde.

Da die österreichischen Gerichte zwar prinzipiell öffentlich sind, aber alle Strukturen bei Gericht, ob das Strafgericht oder auch das Gericht für Zivilrechtssachen ist, deutlich zeigen, dass die Öffentlichkeit bei Gericht eher nichts verloren hat, bringe ich meinen Bericht hier als Essay.

Der Hauptgrund ist, dass die Verhandlungen so leise und in Räumen mit schlechter Akustik geführt werden, dass das Gesprochene, vor allem auch durch die hastig in Diktaphonen gesprochenen Sätze, kaum verständlich ist. Gerichtstermine, Beteiligte, Daten der Verhandlung sind öffentlich nahezu unzugänglich. Einen Gerichtskalender auf Internet – sowas kennt Krähwinkel kaum.

So war es auch bei diesem Gerichtstermin.

Beim Betreten des Gerichtszimmers, als Gerichtssaal bezeichnet, ist schon zu bemerken, dass Zuschauer eher unerwünscht sind. Etwa vier Sesseln standen für Besucher bereit. Als ein Besucher für die etwa 10 Interessierten Stühle, die an einem Tisch standen, aufstellten, wies ihn der Herr Richter freundlich zurecht: “Danke, dass sie gefragt haben – ja sie können die Stühle nehmen.” Martin, der die Stühle nahm hatte nicht gefragt – da sollte er diesen freundlichen Rüffel bekommen. An dieser Kleinigkeit ist schon die Herrschaftsstrukur zu erkennen: Keine Entschuldigung des Gerichts dafür, dass für Besucher kaum etwas vorgesehen ist mit darauffolgendem Dank, dass jemand diese Arbeit übernimmt – sondern das Gegenteil. Es ist eben zu sehen: Das ist MEIN Gericht, hier gelten MEINE Reglen – dies ist KEIN Raum für die Öffentlichkeit – was er aber gemäß der Verfahrensrichtlinien sein sollte (siehe: https://richtervereinigung.at/justiz/verfahrensgrundsaetze/#collapse4-7).

Nun – um was ging es in diesem Verfahren?

Im Jahre 2017 versuchten sich umweltbewusste Bürger durch Proteste gegen die Stadtverwaltung, die das Biotop entlang der Mur zerstören wollte und immer noch will, zu wehren. Die Stadt und ihre Wirtschaftstreibenden, zusammen mit den Institutionen des Landes Steiermark haben beschlossen, die in Graz noch frei fließende Mur mit einem Kraftwerk zu verbauen. Dafür nehmen die für das öffentliche Gut Verantwortlichen, neben der Zerstörung eines zwischenzeitlich gewachsenen einmaligen Biotops mit zahlreichen schützenswerten Tieren auch die Proteste der umweltbewussten Teile der Bevölkerung in Kauf – wohl wissend, dass der Großteil der Wähler ohnedies durch Propagandamaßnahmen ruhig gehalten werden kann und die profitierende Minderheit die Unternehmung stützt.

Nach dem abermaligen Wahlsieg der ÖVP (Volkspartei; siehe: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/gemeinderatswahl/5165331/Grazer-Gemeinderatswahl_Siegfried-Nagl_Grosser-Wahlgewinner-beim) in Graz lässt der Bürgermeister Siegfried Nagl die Bauarbeiten und Rodungen überfallsartig beginnen (siehe: http://www.rettetdiemur.at/Rodungen-gestartet), was seitens der Umweltschützern zu verzweifelten Protesten führte. Die Stadtverwaltung war sich natürlich dieses Widerstandes bewusst und hatte den Streifen der Murau (ca. 10 m Breit) großräumig mit Bauzäunen abgesperrt und so zum „Privatbesitz“ (eigentlich ist das Murufer im öffentlichen Eigentum) gemacht. Dieser Streifen war nun Baugebiet mit Betretungsverbot. Private „Security“ – Truppen sollen – neben der regulären Polizei – diesen „Privatbesitz“ schützen und verhindern, dass die protestierenden Umweltschützer die Baumaschinen besetzen konnten. Wissend um die Staatsmacht, die mit ihren Interessen hinter diesem Bauprojekt steht wurden dabei zahlreiche bedenkliche Vorgänge in Kauf genommen – angefangen von rechtlich fraglichen Rodungsvorgehe über Bauzäune, die eine Gefährdung der Menschen darstellen über unangemeldeten Videoüberwachungen bis hin zu Attacken der Security gegenüber Kundgebungsteilnehmer, die in das Sperrgebiet eindrangen.

Und das ist der Rahmen der zur Klage gegen Betty Baloo (Künstlername) führte. Keine Frage, dass diese komplexe und emotional aufgeladene Stimmung in den Verhandlungen nicht nur nicht berücksichtigt wurde – es spielte keine Rolle!

Bei einem Gerichtsverfahren gegen Versammlungsteilnehmer wegen Körperverletzung – weil ein Security-Mann mit bloßer Hand in den gefährlichen Bauzaun gegriffen hatte (siehe etwa: http://www.linkestmk.at/archive/12524 ) – bei dem auf den Videos zahlreiche bedenkliche Elemente der Baudurchführung zu sehen waren aber vom Gericht ignoriert wurden – erlaubte sich Betty Baloo eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission. Die Security hatte auch unangekündigt eine Videoüberwachung im Sperrgebiet installiert. Diese Beschwerde bei der Datenschutzkommission hat der Kläger in den Verfahren gegen die Teilnehmer an den Protesten (die baudurchführenden Holding) natürlich postwendend erfahren (obwohl die Datenschutzkommission eigentlich vertraulich sein sollte) und hat daraus eine Anklage gegen Betty Baloo wegen Herabwürdigung der Klagspartei (oder so ähnlich) gemacht (siehe: http://www.linkestmk.at/archive/11562). Dieser Klage der – ich nenne die Baudurchührenden einfach „Holding“ – wurde im Erstgericht statt gegeben. Erst das Obergericht hob dieses Urteil wieder auf – was zu der nun stattfindenden neuerlichen Verhandlung führte.

Auch hier ist das Machtspielchen in Krähwinkel (Steiermark mit seiner Landeshauptstadt) zu erkennen. Es wird das aus den Fernseh-Krimis bekannte Spiel „Guter Bulle, böser Bulle“ gespielt: Die Unterbehörde fährt über die Bürger d‘rüber dass es einem die Zornesröte in das Gesicht treibt – und die Oberbehörde hebt das Urteil wieder auf um den Glauben an einen Rechtsstaat nicht vollständig zu gefährden. Auf der Strecke bleibt auf all Fälle der Bürger, der nicht nur das Spiel über die Steuern bezahlt sondern auch jahrelange Verfahren mit ungewissen Ausgang über sich ergehen lassen muss. Dies selbst dann, wenn die Faktenlage relativ klar erscheint.

Das Gericht ist eben ein Wesen mit verbundenen Augen;  verhandelt wird in einer Meta-Juristen-Sprache, in einem abgehobenen Raum, wo nicht Vorkommnisse sondern Formulierungen zählen – und in diesem Spiel ist der Bürger meist unterlegen (siehe auch: http://www.linkestmk.at/archive/12412 ).

So auch in diesem Fall: Betty musste sich rechtfertigen, warum sie das Wort „Übergriff“ verwendet hat, musste sich rechtfertigen, warum sie eine „Anzeige“ gemacht hat – die klagende Partei musste sich über NICHTS rechtfertigen – auch nicht warum sie sich anmasst eine Schädigungsabsicht zu unterstellen, obwohl die Datenschutzbeschwerde sich klar nur gegen die politisch für die Murcampräumg mitverantwortliche Stadt Graz wendete und auch diese ebenso wie die Datenschutzbehörde dem AMTSGEHEIMNIS unterliegt [ganz wesentlich !!!, die KLS ist ja als durchführende Firma nur Nebenschauspieler] – ebensowenig über eine falsche Streitsumme, nicht über die Fakten die auf den Videos zu sehen waren – alles OK – aber der Reihe nach.

Der Verteidiger stellt einleitend Fest, dass die Beklagte, also Betty Baloo, nicht vor hatte, jemanden „anzuschwärzen“. Die Schläge auf die Finger von Versammlungsteilnehmern durch die Security seien auf dem Video, dass in den Verhandlungen vorgeführt wurden (nun nicht mehr) zu sehen gewesen – und somit einfach eine Schilderung.

[Die Beschwerde wurden deshalb eingebracht, weil der Kläger pauschal behauptet hatte, dass es generell keine Übergriffe gegeben hätte.]

Der Ankläger hält fest: Es ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass die Murkraftwerksgegner die Angriffe gestartet haben – und das über eine länger Zeit hinweg. Die Security hatte lediglich, um das Eigentumg [sic!] der Auftraggeber (bitte in Erinnerung zu behalten: Es handelt sich um öffentlichen Raum in dem Gebaut wird) und die Menschen und Sachwerte hinter dem Zaun zu schützen und zu verhindern dass die Demonstranten die Baustelle betreten agiert. Das „auf die Finger klopfen“ war eine „gering-maßhaltige Möglichkeit“ die Bedrohung abzuwehren. Sie diente dem Zweck, die Personen auf der Baustelle zu schützen, bzw. einen Sachschaden zu verhindern – zumal Demonstranten die Baumaschinen besetzen wollten, die drehende Teile hatten und damit sehr verletzungsgefährlich waren – das sei ja alles auch auf den Videos ersichtlich. Nachdem dies alles klar ersichtlich sei, wäre es klar, dass die Beklagte die klagende Partei anschwärzen wollte, meinte der Ankläger.

Das Gericht stellt fest: Das Video ist bekannt und braucht daher nicht nochmals vorgespielt werden.

Nach dieser Darstellung des Klägers befragt das Gericht Betty im Zeugenstand.

Die zentrale Frage lautet: Warum hat Betty den Begriff „Übergriff“ verwendet?

Betty versucht zu erklären: Erstens hat sie keine Anzeige gemacht, sondern eine Beschwerde. Sie war in dem Glauben, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen. In dieser Beschwerde hat sie eben die Situation geschildert. Sie war sich nicht bewusst und es war auch nicht intendiert die klagende Partei anzuschwärzen. Sie war der Meinung, dass sie mit einer Behörde kommuniziere, die keine Informationen einfach so weiter gäbe.

Der Richter refokussiert: „Warum der Begriff Übergriff?“

Betty: „Ich war über die Vorkommnisse so erregt, dass ich sie als „Übergriff“ empfunden habe. Meine Erziehung hat in mir die Haltung verursacht, dass Privatpersonen andere Menschen nicht angreifen dürfen – dass ich die Überschreitung von solchen Regeln als Übergriffe empfinde“

Richter: „Es gab auch Aktivitäten der Demonstranten ..“

Betty: „Das hat für mich keine so große Rolle gespielt – es war ja auch Polizei anwesend, die eingegriffen hätte – und: Ich war der Meinung, eine Beschwerde gegen das unangemeldete Filmen bei einer Datenschutzbehörde vorzubringen. Die Nennung der Vorkommnisse waren Teil einer Situationsbeschreibung und nicht als Anzeige von Vorkommnissen gedacht. Im Übrigen war ich im Glauben, ein Amtsgeheimnis zum Schutz für die Beschwerde zu haben. Ich wollte meinen Unmut dartun. Die Tatsache, dass ohne Hinweis gefilmt wurde, habe ich als Übergriff gewertet.“

Verteidiger: Wie ist in der Verhandlung [die frühere Verhandlug gegen die Demonstranten ist gemeint] darauf eingegangen worden?

Betty: Das Video wurde in den Verhandlungen 8 mal vorgeführt – das Gericht ging aber nicht auf die Darstellungen ein. Auf der Toilette hat eine Anwältin zu mir gemeint, dass jeder Anzeigen machen kann, wenn er glaubt dass etwas übersehen wird.

Ankläger: „Da wird das Wort „Verhandlungen“ gebraucht – in welchen Verhandlungen waren sie?“

Betty: „Es waren mehrere Angeklagte – aber nur ein Verhandlungstermin.

Ankläger: „Was hat die Person gemacht, der ins Gesicht gegriffen wurde?“

– Er war auf eine Baumaschine geklettert ….

So geht diese Verhandlung nach einer halben Stunde zu ende. Urteil wird keines gesprochen – sozusagen: Fortsetzung folgt.

Obige Schilderung soll hauptsächlich einen Stimmungseindruck liefern. Die Zitate sind nicht wörtlich zu verstehen. Die Asymmetrie der Verhandlungspositionen sollte aber klar zum Ausdruck kommen. Warum eine Datenschutzbehörde eine Datenschutzbeschwerde der klagenden Partei – die noch dazu vermutlich Urheber des Datenschutzverstoßes war – mitteilt, war kein Thema der Verhandlung – auch die Verstöße tatsächliche und vermeintliche die auf den Videos zusehen waren – nicht – ebenso nicht die zahlreichen bedenklichen Vorkommnisse bei der Rodung – angefangen bei der Art des Bauzaunes mit vorstehenden Spitzen an der Oberseite, der dringend vom Unfallschutz zu prüfen wäre bis zur Berechtigung zum Angriff auf Personen durch Privatfirmen oder auch die Fällung von Bäumen ohne eine ausreichende Schutzzone abzusperren (gesetzlicher Mindestabstand 1,5fache Baumhöhe!) uws. usw. – alles bedeutungslos! Wichtig war und ist: Warum hat Betty „Übergriffe“ gesagt und warum hat Betty „Anzeige“ gesagt, wenn sie doch nur „Meldung“ machen wollte?

Dass der von der klagenden Partei weit überhöht angegeben Streitwert ohne weiteres Nachfragen nun auf den realeren Wert korrigiert wurde ist ebenso typisch für die Art der Verfahren in Krähwinkel. Überhöhte Streitwerte können ja nicht die Motivation haben, von Verfahren abzuschrecken – das sind eben ganz normale Versehen. Nicht so bei der anderen Seite – beim Bürger: Eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde wird zu einer Anzeige von Übergriff mit der Absicht den armen Kläger anzuschwärzen – selbst dann, wenn alle Behauptungen der Beschwerde stimmen sollten ….

10.5.2019, Krähwinkel (Graz). W.Friedhuber

Kommentare	»
  1. ieber Wolfgang,

    bei Deinem ausgezeichneten Bericht fehlen mir noch ein, zwei Punkte

    1. dass auch wenn mensch nach einer ungerechtfertigten zivilrechtlichen Klage Recht bekommt gibt es für die viele Lebenszeit & -energie die reingesteckt werden musste leider keinen Ersatz. Die einzigen, die garantiert an solchen Prozessen verdienen, sind die Anwälte.

    2. Angesichts dessen dass es nicht nur um die Meinungsfreiheit geht, sondern auch um die Versammlungsfreiheit ist das geringe Interesse der „Öffentlichkeit“ erschreckend. Wenn Versammlungen sozusagen von privaten Sicherheitsdiensten „bewacht“ werden können und Gewalt gegen Versammlungsteilnehmer*innen als „Notwehr in offensiver Selbsthilfe“ pauschal von den Gerichten gerechtfertigt wird, dann muss mensch Angst haben, Opfer von Übergriffen zu werden und wird so sein Recht auf Versammlung und Protest nicht mehr wahrnehmen. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wäre das tendenziell als Einschränkung der Versammlungsfreiheit zu werten. Der Staat respektive die Polizei hat aber laut EGMR die Pflicht Versammlungen zu schützen.

    Wenn jemand etwas tut, das als versuchte schwere Körperverletzung gewertet werden könnte, dann hat die Polizei die Personalien festzustellen und die Staatsanwaltschaft zu informieren, damit diese das genauer untersucht.

    Insofern ist angesichts zahlreicher Rechtsverletzungen und fragwürdiger Umstände und Vorfälle das Schweigen eines Großteil der „Linken“ und „Alternativen“, insbesondere der Grünen und der KPÖ sehr beschämend und gefährlich! Schon alleine der fehlende Sicherheitsabstand (laut Verordnung mindestens 1,5 x die Baumhöhe! + Warnton oder -ruf bei Fällung jedes Baumes!), durch den auch die Seucrity-Mitarbeiter gefährdet wurde, und letztlich von der Stadt Graz als Aufsichtsbehörde zu verantworten ist, müsste die Opposition aktiv werden lassen. Die regiert aber ja mit in Graz …

    Wohl auch kein Zufall dass bereits seit 2 Jahren beim Grazer Menschenrechtsbericht kein allgemeine Einbeziehung von NGOs mehr zu geben scheint. Die Stadt Graz müsste erst recht nach den Vorfällen um das Murkraftwerk und den zentralen Speicherkanal den Titel Menschenrechtsstadt zurück legen.

    Oder frei nach Bruno Latour: Wir sind nie demokratisch gewesen

    lg

    Martin Mair

    Trackback by Martin Mair 10. Mai 2019 17:18

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