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[Aktive Arbeitslose Österreich] BBU-Gesetz: Rechtsberatungsagentur muss unabhängig und auf Seiten der Betroffenen sein!

Bloged in Allgemein by friedi Samstag April 13, 2019

Aktive Arbeitslose Österreich fordern: Menschenrecht auf Rechtsberatung voll umsetzen!

(Wien, 12.4.2019) Aktive Arbeitslose Österreich schließt sich der Kritik der NGOs der vom Innenministerium geplanten Rechtsberatungsagentur für Asylwerber*innen an. Insbesondere fehlt eine Garantie der vollen Unabhängigkeit der Rechtsberatungsagentur und Orientierung der Beratung an den Interessen der Recht suchenden Menschen, weshalb diese den Anforderungen des Menschenrechts auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK und Artikel 47 EU GRC nicht gerecht wird.

Aktive Arbeitslose Österreich fordern daher u.a.:

  • Festschreibung der Orientierung der Beratung an den Interessen der Rat Suchenden
  • Volle Unabhängigkeit der Rechtsberater*innen, auch dienstrechtlich. Objektivierte und transparente Auswahlverfahren der Rechtsberater*innen.
  • Im Aufsichtsrat der Rechtsberatungsagentur sollen auch Vertreter*innen von Betroffenenselbstorganisationen, NGOs und fachlich versierte Wissenschafter*innen vertreten sein.
  • Jährliche Berichterstattung der Agentur und unabhängige Evaluierung der Arbeit der Agentur
  • Garantie menschenrechtlicher Standards bei der Rechtsberatung und der Menschenrechtsbeobachter*innen (für die keinerlei Qualifikation vorgesehen ist!)
  • Ressortzuständigkeit Justizministerium oder Bundeskanzleramt
  • Schrittweiser Ausbau der Rechtsagentur auf alle grundrechtliche Fragen, insbesondere auch Sozialrecht, um das Menschenrecht auf unabhängige Rechtsberatung für alle Menschen in Österreich endlich umzusetzen. Der Zugang zum Recht darf weder vom eigenen Einkommen oder Status abhängig sein! Nur informierte Menschen können gegenüber dem – von uns allen mitfinanzierten – Staat ihre Rechte geltend machen und so die Qualitätssicherung verbessern!

Weitere Informationen:

http://www.aktive-arbeitslose.at
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kontakt@aktive-arbeitslose.at
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