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[Media Austria] Pressetermin 31.5.2015: EStAG führt schikanöse Klage gegen NGO-Pessefotografen weiter

Bloged in Allgemein by friedi Montag Mai 29, 2017

(Graz/Wien, 29.5.2017) Der willkürliche Politprozess des Landesenergiekonzerns EStAG gegen den Umweltschutz- und Naturfotografen Franz Keppel geht in die nächste Runde, obwohl dieser nichts anderes als sein neben ihm stehender Kollege der Kleinen Zeitung gemacht hat. Die nächste Verhandlung findet daher am Mittwoch, 31. Mai 2017, um 8.30 im Bezirksgericht Graz Ost statt. Justizminister Brandstetter wird mit dem das Recht auf Öffentlichkeit behindernden Verhalten des Gerichts befasst.

Die EstAG will niemanden gekannt haben

Obwohl die klagende EStAG-Tochter Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgesmbH gegen den Fotografen keinerlei behinderndes Verhalten des Fotografen beim ersten Verhandlungstermin vorbringen konnte, beharrt Sie auf ihrer Klage. Festgestellt werden soll nun, ob die klagenden Partei wirklich erst nach Ablauf der Klagefrist von der Identität des in der Szene bekannten Fotografen erfahren hatte, während sie sonst völlig unbekannte AktivistInnen sehr wohl rechtzeitig ausforschen konnte.

Angeblich mussten ja erst rund 200 Stunden Videomaterial durch Security Bedienstete im Auftrag der Kraftwerkserrichter gesichtet werden. Das, obwohl der von der EStAG-Tochter Beschuldigte sogar durch den Pressesprecher der EStAG beim Namen angesprochen wurde, in einem Posting des EStAG „Dialogbüros Murkraftwerk“ im Sozialen Medium bereits am 24.2.2017 namentlich mit Foto genannt wurde und auf EStAG-Fotos klar erkennbar neben dem – laut EStAG-Klage ebenfalls unbekannten – Kleine Zeitung Redakteur Günter Pilch stand, der – oh wundersame Weise – NICHT von der EStAG-Tochter wegen Besitzstörung geklagt wird!

Da stellt sich natürlich auch die grundsätzliche Frage, ob die für die Feststellung herangezogenen Videoaufnahmen überhaupt gesetzeskonform erhoben wurden, weil nirgendwo eine Videoüberwachung angemeldet war.

Die EStAG-Tochter schreckt nicht einmal vor massiven Bedrohungen zurück

Dass es in erster Linie um Einschüchterung des offenbar nun doch lästig werdenden Widerstandes gegen das teure und Umwelt zerstörende Murkraftwerk in Graz geht, zeigte auch klar die erste Verhandlung gegen Roman Ull, die an die Erstverhandlung gegen Franz Keppel anschloss: Obwohl Roman Ull lediglich einen behördlich genehmigten Infostand von „Rettet die Mur“ – der übrigens von der EStAG-Tochter mutwillig zerstört und entwendet wurde – betreute, nach den rechtlich geschützten Würfelnattern Ausschau hielt und das Treiben nur beobachtete, wurde Sie von der EStAG-Tochter vor Gericht gezerrt.

Während der Verhandlung hat der Geschäftsführer der Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgesmbH und Leiter der Zivilrechtsabteilung der EStAG, Mag. Johannes Pratl, Romana Ull sogar teure „Bombenklagen“ angedroht, wenn diese nicht die von ihm geforderte und recht unbestimmt formulierte „Unterlassungserklärung“ unterschreibe.

Bezirksgericht Graz-Ost missachtet Verfassung und Menschenrechte

Seine politische Willfährigkeit bewies das Bezirksgericht Graz Ost, indem es extra nur beim ersten Gerichtstermin rigide Kontrollen der Personalausweise durchgeführt hatte und zusätzlich auch noch die Ausweise der BesucherInnen kopierte. Außerdem wurde ein viel zu kleiner Saal gewählt und zeigte sich die Richterin unwillens, einen größeren Saal zu suchen, damit alle Interessierten an der laut Verfassungsrecht öffentlichen Verhandlung teil nehmen konnten.

Dass die auch via Artikel 6 EMRK in Verfassungsrang stehende Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen der Justiz in Graz unliebsam ist, zeigte sich auch daran, dass weder Gerichtstermine aushängen noch auf Anfrage bekannt gegeben wurden.

Media Austria hat daher eine Beschwerde samt Anfrage an den Justizminister gestellt, um dem modernen, menschenrechtskonformen Rechtsstaat auch in Graz zur vollen Wirksamkeit zu verhelfen.

Es bleibt also spannend, was diesmal alles passieren wird.

Daten der Verhandlung:

Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH gegen Franz K., NGO-Pressefotograf
Mittwoch, 31. Mai 2017, 8:30 (voraussichtliches Ende: 9:30)
Verhandlungssaal G, Bezirksgericht Graz Ost
Radetzkystraße 27, a-8010 Graz

Weitere Informationen:

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